Wir helfen Menschen, die mit ihren Schulden überfordert sind.

Nordine Marc Harimech-Babic, LL.B.

Bei der Schuldnerberatung der AWO handelt es sich um eine sogenannte „Soziale Schuldnerberatung“. Das bedeutet folgendes:

der Mensch steht im Vordergrund und nicht die Schulden. Wir versuchen gemeinsam die Ursachen für die jeweilige Situation zu analysieren und suchen gemeinsam nach Lösungen. 


Soziale Schuldnerberatung bedeutet aber auch, dass wir Hilfe zur Selbsthilfe geben. Wir arbeiten mit Ihnen gemeinsam daran, dass Sie in der Lage sind Ihre finanziellen Verhältnisse zu ordnen. Zudem geben wir Ihnen Hinweise und Tipps, dass Ihre Finanzen langfristig geordnet bleiben.

Soziale Schuldnerberatung bedeutet aber auch, dass wir Hilfe zur Selbsthilfe geben. Wir arbeiten mit Ihnen gemeinsam daran, dass Sie in der Lage sind Ihre finanziellen Verhältnisse zu ordnen. Zudem geben wir Ihnen Hinweise und Tipps, dass Ihre Finanzen langfristig geordnet bleiben.

Dabei ist es von immenser Wichtigkeit, dass Sie sich mit Ihren Verbindlichkeiten und auch Ihren Gläubigern auseinandersetzen. Wir werden Sie dabei unterstützen!

Die soziale Schuldnerberatung wird vom Land Niedersachsen gefördert. Das heißt für Sie: Sie müssen nichts bezahlen. Sie ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Wir zu jeder Regel gibt es jedoch auch hierbei Ausnahmen. Das können wir jedoch im ersten Gespräch klären. Sie haben auf jeden Fall kein Kostenrisiko, denn die Erstberatung ist für Sie in jeden Fall kostenlos.

Am Ende unserer Beratung stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Ihre Situation ist nicht so schlimm, wie Sie befürchteten. Es fehlt lediglich an ein System zur Geldplanung. Wir helfen Ihnen dabei ein solches System zu entwickeln.
  2. Die Lage ist zwar ernst, aber nicht hoffnungslos. Wir ordnen Ihre Finanzen und versuchen zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern Kompromisse finden.
  3. Ist die Schuldenlast so hoch, dass Sie aus eigenen Mitteln diese nicht abtragen können, steht als letzter Ausweg das Privatinsolvenzverfahren zur Verfügung. Dies hat viele Nachteile. Aber am Ende steht ein schuldenfreier Neuanfang.

Für das Privatinsolvenzverfahren ist die Schuldnerberatung vorgeschaltet und verpflichtend. Nur mit einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle, kann das Verfahren beantragt werden. Von uns erhalten Sie jedoch nur dann eine Bescheinigung, wenn Sie mit uns unser Verfahren ernsthaft durchführen.

Das Privatinsolvenzverfahren mag zwar auf den ersten Blick charmant wirken. So sind die Verbindlichkeiten nach drei Jahren erlassen. Es hat jedoch viele Nachteile. Ein Nachteil ist z.B., dass Sie mit dem Insolvenzverfahren die Herrschaftsgewalt über Ihr Vermögen verlieren. Sie sind während des Verfahrens einem vom Gericht bestimmten Insolvenzverwalter rechenschaftspflichtig. 

Wir versuchen alles daran, dass es nicht dazu kommt. 

Sollten Sie ein Gesprächstermin wünsche, können Sie gerne anrufen. Im Regelfall werden Sie mit unserem Anrufbeantworter verbunden, bitte nennen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Wir werden Sie schnellstmöglich zurückrufen.

Wir arbeiten ehrenamtlich neben unseren eigentlichen Berufen, deswegen können wir es leider (noch) nicht gewährleisten, dass unsere Telefone ständig besetzt sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Unsere Telefonnummern sind: 

04241 60 30 433 oder

01575 13 33 301

Ihr

Nordine Marc Harimech-Babic, LL.B.

-Leiter Schuldnerberatung-